Regeln für die Plakatierung bei Wahlen und Abstimmung

26. Januar 2024

Der Verband Thurgauer Gemeinden und das kantonale Tiefbauamt hat zusammen mit den im Grossen Rat vertretenen Parteien eine neue Vereinbarung über das Anbringen von Plakaten entlang von Kantonsstrassen getroffen.

 

Der Gemeinderat hat vor einigen Jahren entschieden, dass die Regeln auch für Gemeindestrassen gelten, an Strassenkandelabern (Strassenbeleuchtung) auf dem gesamten Gemeindegebiet jedoch keine Wahlreklame angebracht werden darf.

Es ist zu berücksichtigen, dass

  • der Grundeigentümer vor dem Aufstellen um Erlaubnis gefragt werden soll.
  • nach den Wahlen die Plakate wieder zeitnah (6 Tage nach Wahltag) entfernt werden.

Zugehörige Objekte

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Plakatierung vor Wahlen und Abstimmungen entlang Kantons- und Ntionalstrassen Download 0 Plakatierung vor Wahlen und Abstimmungen entlang Kantons- und Ntionalstrassen