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INFORMATIONEN ZUR EINFÜHRUNG PASSES 10 |
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Informationen zur Einführung des Passes 10
Vorab ein paar Informationen zum Vorgehen nach dem bisherigen System:
Anträge zur Ausstellung eines Passes 03 oder eines Passes 06 können bis spätestens
15. Februar 2010 bei den Wohnsitzgemeinden eingereicht werden.
Danach kann ein Antrag für einen Pass 06 mittels persönlicher Vorsprache in einem der
Bisherigen Zentren, zur Erfassung der biometrischen Daten, bis längstens am
Dienstag, 23. Februar 2010 bestellt werden.
Zwischen dem 15. und dem 24. Februar 2010 wird es aufgrund der erforderlichen Systemumstellung
nicht möglich sein, Pässe 03 und Pässe 06 zu beantragen.
Provisorische Pässe können auch in dieser Übergangsphase wie bis anhin über die
Einwohnerkontrolle bestellt werden. Ab 01.März .2010 muss der provisorische Pass jedoch
direkt beim Passbüro Thurgau bestellt werden.
VORGEHEN BEI DER BESTELLUNG EINES PASSES 10 ODER DEM KOMBIANGEBOT (Pass/IDK), AB DEM 01. MÄRZ 2010 im Passbüro Biometrie
Ab 1. März 2010 wird der biometrische Pass 10 flächendeckend in der ganzen Schweiz
eingeführt. Das Antragsverfahren läuft neu nicht mehr über die Gemeinden, sondern direkt
über das Passbüro Biometrie.
Ab 24. Februar 2010 können Gesuchstellende vor
der zwingenden persönlichen Vorsprache ihre Personendaten für den Pass 10 oder das
Kombiangebot mittels folgender Möglichkeiten dem Passbüro einreichen:
1. Über das Internet unter www.schweizerpass.ch
Auf einem elektronischen Formular müssen die notwendigen Angaben erfasst
werden. Ebenso sind unter dieser Website weitere Informationen rund um den
Pass 10 abrufbar.
2. Der Antrag kann auch telefonisch unter folgender Nummer Tel. 058 346 03 10
gestellt werden.
3. Des weiteren kann ein Antrag auch über die persönliche Vorsprache im Passbüro
(erst ab 1. März 2010) direkt erfolgen.
Anträge per Internet oder Telefon haben den Vorteil, dass das Passbüro die Überprüfung
der Personendaten und der Ausweisberechtigung schon vor dem persönlichen Erscheinen
der antragstellenden Person erledigen kann und ermöglichen somit ein effizientes
Verfahren und eine Verkürzung der Zeit, welche die antragstellende Person bei
der persönlichen Vorsprache benötigt.
Bei allen Antragsarten werden die Personalien erfasst und anschliessend durch das
Passbüro geprüft. Erst danach kann ein Termin für die Biometriesierung vereinbart
werden. Diese umfasst die Aufnahme des Gesichtsbildes, welches im Pass erscheinen
wird, die digitale Erfassung zweier Fingerabdrücke sowie der Unterschrift.
Bei der zwingenden persönlichen Vorsprache müssen die alten Ausweise, allenfalls
Schriftenempfangsschein und/oder Heimatschein mitgenommen werden. Bei Diebstahl
oder Verlust der alten Ausweise ist eine entsprechende polizeiliche Verlustmeldung einer
Schweizer Polizeidienststelle vorzuweisen. Verlustrapporte aus dem Ausland sind
nicht zulässig.
Wichtig: Es muss keine Foto mehr mitgebracht werden.
Falls ein eigenes, digitales Foto verwendet werden soll, muss dieses auf einem unverschlüsselten und
nicht gegen Zugriff geschützten USB-Stick (File-systen FAT 32) in einem separaten Verzeichnis gespeichert
sein und den sehr strengen Qualitätsanforderungen des Bundes entsprechen.
Die ausstellenden Behörden haften nicht für allfällige Datenverluste auf dem USB-Stick.
Das Mitbringen einer eigenen Fotografie hat keine Gebührenreduktion der Ausweise zu Folge. Der antragstellenden
Person wird kein Ersatz für ihre Auslagen erstattet.
Anträge für Kinder und Unmündige (Einwilligung der gesetzlichen Vertretung)
Kinder und unmündige Personen sind durch die sorge- oder vormundschaftsberechtigte
Person zu begleiten. Die Begleitperson eines Bevormundeten muss sich bezüglich
Mündel und einer entsprechenden Vollmacht ausweisen können.
Zwingend notwendig ist bei Anträgen für Kinder das schriftliche Einverständnis der
zweiten sorgeberechtigten Person (anderer Elternteil) vorzuweisen. Bei Trennungen
oder Scheidungen ist der Sorgerechtsentscheid des Gerichtes vorzulegen. Bei nicht
verheirateten Paaren ist eine amtliche Sorgerechtsregelung mitzubringen.
Bestellung der Identitätskarte
Im Kanton Thurgau kann, falls nur die Identitätskarte gewünscht wird, diese bis zum 01.
März 2012 über die zuständige Einwohnerkontrolle beantragt werden.
Gültigkeit und Preise der neuen Schweizer Ausweise
Der Pass 10 und die Identitätskarte werden für Personen, die im Zeitpunkt des Antrages
das 18. Lebensjahr zurückgelegt haben für 10 Jahre und für Personen, die im Zeitpunkt
des Antrages das 18. Lebensjahr nicht zurückgelegt haben für 5 Jahre ausgestellt.
Der provisorische Pass wird unabhängig vom Alter für 1 Jahr ausgestellt.
Der Pass 10 kostet für Erwachsene (ab 18 Jahre) Fr. 140.00 und Fr. 60.00 für Minderjährige
(unter 18 Jahren).
Der Pass und die Identitätskarte (Kombiangebot) kostet für Erwachsene Fr. 148.00
und für Minderjährige Fr. 68.00.
Die Identitätskarte kostet für Erwachsene Fr. 65.00 und für Minderjährige Fr. 30.00.
Der provisorische Pass kostet Fr. 100.00.
Zusätzlich fallen pro Ausweis die Portokosten von Fr. 5.00 an. Für den provisorischen
Pass fallen keine Portokosten an, da dieser persönlich beim Passbüro abgeholt wird. Es
sei denn, die antragstellende Person wünscht eine Zustellung an die Wohnadresse.
Ausstellungsfrist
Die Frist für die Ausstellung des Ausweises beträgt im Innland 10 Arbeitstage ab Genehmigung
des Antrages durch die zuständige Stelle. Kann die Zustellfrist nicht eingehalten
werden hat die antragstellende Person dies innert 5 Arbeitstagen zu melden.
In diesem Fall hat sie Anrecht auf die kostenlose Ausstellung eines provisorischen Passes,
wenn sie diesen für eine Reise oder zu anderen Zwecken benötigt.
Reise in und durch die USA
Der neue Pass 10 erfüllt die internationalen Anforderungen und berechtigt, wie schon
der Pass 06, zur visumsfreien Reise in und durch die USA. Der Pass 03, der seit dem
Januar 2003 ausgestellt wird, berechtigt ebenfalls zur visumsfreien Reise in und durch
die USA, sofern er vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde. Hingegen erlauben die
USA die Einreise (und die Durchreise) mit dem provisorischen Pass seit dem
01.07.2009 nur mit Visum. Letzteres wird aber – wie die Erfahrung zeigt – nur in absoluten
Notfällen ausgestellt.
Adresse und Erreichbarkeit der neuen Ausweisstelle ab 01. März 2010:
Passbüro Biometrie Kanton Thurgau
Staubeggstrasse 2, 1. Stock
8510 Frauenfeld
Kundentelefon (ab 24. Februar 2010): 058 346 03 10
Fax: 058 346 03 28
E-Mail: ausweisstelle@tg.ch
Homepage: www.passbuero.tg.ch
Öffnungszeiten: (vorderhand)
Montag – Freitag 08.00 – 11.30 Uhr / 14.00 – 17.00 Uhr
Bitte beachten: Die Anträge für die Identitätskarten werden weiterhin von der kantonalen
Ausweisstelle bearbeitet. Diese sind daher weiterhin an die Kantonale Ausweisstelle,
Regierungsgebäude, 8510 Frauenfeld zu schicken.
Da die Bestellung der Pässe in einer anderen Räumlichkeit passiert als sich die Kantonale Ausweisstelle
befindet, wurde, um eine Differenzierung zur Ausweisstelle zu schaffen, der Name Passbüro Biometrie
gewählt. Nachdem Umzug beider Stellen nach Weinfelden im Frühjahr 2012 gibt es nur noch die Kantonale
Ausweisstelle.
Verschiedenes
Antworten auf Fragen zum Pass erhalten Sie unter der kostenlosen Hotline-Nummer
0800 820 008.
Zusätzliche Informationen finden Sie auch unter www.schweizerpass.ch
Über www.bbl.admin.ch/bundespublikationen Bestell-Nummer: „403.300.D“ (Anführungs-
und Schlusszeichen eingeben) können für die Abgabe an die Kundschaft Faltblätter
zur Einführung des Passes 10 bestellt werden.
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