Anpassung Thurgauer Hundegesetz per 01.05.2025

12. Mai 2025
Der Grosse Rat des Kantons Thurgau hat einer Änderung des Hundegesetzes zugestimmt.
Die Änderung betrifft in erster Linie die Bewilligungspflicht für Hunde, welche einer sog. potentiell gefährlichen Hunderasse angehören. Danebst sind aber auch gewisse in die Vollzugsverantwortung der Politischen Gemeinden fallenden Bereiche betroffen.
Dies vorallem im Bereich der Hundesteuer. Bei der Steuerbefreiung wurde der Katalog der steuerbefreiten Hunde angepasst.

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