Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Aufgrund der aktuellen Trockenheit und der absehbaren Wetterentwicklung im Kanton Thurgau hat das Departement für Bau und Umwelt mit sofortiger Wirkung und bis auf Widerruf ein Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe erlassen. Die Waldbrandgefahr wird auf Stufe vier «grosse Gefahr» gesetzt.
Zusätzlich warnt die Kantonspolizei Thurgau eindringlich vor dem Umgang mit Abflammgeräten zur Bekämpfung von Unkraut in der Nähe von Gebäuden und Pflanzen. In jedem Fall sollten bei Abflammarbeiten mit Gasbrennern immer Löschmittel, wie beispielsweise ein Gartenschlauch oder ein Feuerlöscher, griffbereit sein.
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