Änderung des Gesetzes über das Halten von Hunden per 01.05.2023
Freilaufende Hunde haben für Wildtiere im Wald und am Waldrand während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit ein hohes Störpotential, das zum Verlust von Bruten oder sogar zum Tod von Wildtieren führen kann.
Die gesetzliche Leinenpflicht vom 1. April – 31. Juli verhindert, dass in den genannten kritischen Zeiten für Wildtiere eine unnötige Gefahr von freilaufenden Hunden ausgeht.
Widerhandlungen gegen diese Leinenpflicht können gemäss Verordnung des Regierungsrats über das Halten von Hunden mit Fr.100.- gebüsst werden.
Wir danken Ihnen für Ihre Rücksichtnahme zugunsten der Wildtiere.