Regeln für die Plakatierung bei Wahlen und Abstimmung

5. September 2023

Seitens des Kantons gibt es ein Merkblatt zu den Vorschriften betreffend Anbringen von Reklamen für Wahlen und Abstimmungen.
Ebenfalls gibt es Richtlinien über Strassenreklamen mit Beispielskizzen für unerlaubte Standorte.

Ergänzend hat der Gemeinderat vor einigen Jahren entschieden, dass an Strassenkandelabern (Strassenbeleuchtung) keine Wahlreklame angebracht werden darf.

Es ist zu berücksichtigen, dass

  • der Grundeigentümer vor dem Aufstellen um Erlaubnis gefragt werden soll.
  • nach den Wahlen die Plakate wieder zeitnah (innerhalb einer Woche) entfernt werden.