Anpassung Thurgauer Hundegesetz per 01.05.2025
Die Änderung betrifft in erster Linie die Bewilligungspflicht für Hunde, welche einer sog. potentiell gefährlichen Hunderasse angehören. Danebst sind aber auch gewisse in die Vollzugsverantwortung der Politischen Gemeinden fallenden Bereiche betroffen.
Dies vorallem im Bereich der Hundesteuer. Bei der Steuerbefreiung wurde der Katalog der steuerbefreiten Hunde angepasst.
Zugehörige Objekte
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Anpassung Hundegesetz per 01.05.2025 (PDF, 280.88 kB) | Download | 0 | Anpassung Hundegesetz per 01.05.2025 |