Allgemeine Tipps zum Brandschutz in Gastronomiebetrieben und bei Veranstaltungen

17. Januar 2026

Die Gebäudeversicherung des Kantons Thurgau hat die Gemeinde am 13. Januar 2026 über allgemeine Tipps zum Brandschutz in Gastronomiebetrieben und bei Veranstaltungen wie folgt informiert. 

Das tragische Brandereignis in Crans-Montana hat aufgezeigt, wie schnell eine lebensgefährliche Situation entstehen kann. Die Betreiber/innen von Gastronomiebetrieben sowie die Organisatorinnen und Organisatoren von Veranstaltungen tragen eine besondere Verantwortung für die Sicherheit der Gäste, Besucher und Mitarbeitenden.

Mit diesem Schreiben machen wir Sie auf die neue Webseite der Beratungsstelle für Brandverhütung BFB mit dem Titel Brandschutz in Gastronomie, Clubs und bei Veranstaltungen aufmerksam.

  • bsvonline.ch, schweizerische Brandschutzvorschriften
  • bfb-cipi.ch, Brandverhütungstipps
  • gvtg.ch, Gebäudeversicherung Thurgau (GVTG) -Planungshilfe Nr. 5: Feuerschutzbewilligung für Veranstaltungen

Link: Beratungsstelle für Brandverhütung: Brandschutz in Gastronomie, Clubs und bei VeranstaltungenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Link: Checkliste Brandschutz in Gastronomie, Clubs und bei VeranstaltungenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.